Sprachstörungen

Sprache sind Wörter, die uns zur Verfügung stehen und die Art und Weise, wie wir diese Wörter zusammenfügen. Unsere Sprache entsteht im Kopf und wird über das Gehör aufgenommen. Wenn diese Fähigkeit gestört ist, ist eine Kommunikation nur noch erschwert möglich oder gar unmöglich.

Dies kann auf Kinder mit einer verzögerten Sprachentwicklung zutreffen, oder auf Menschen die zum Beispiel nach einem Schlaganfall eine Aphasie (= erworbener Sprachverlust) erleiden.

  • Sprachentwicklungsstörungen/ -verzögerungen SP1
  • Sprachentwicklungsstörungen bei Hörstörungen SP4
  • Zentrale Sprachstörung / Aphasien SP5

  • KINDER
  • ERWACHSENE

Gesunde Kinder erlernen im Alter von 1-6 Jahren die Muttersprache mit einem beachtlichen Tempo und einem hohen Grad an Wortschatz- und Grammatikkenntnissen. Die Aussprache ist spätestens bis zum Eintritt ins Schulalter gut verständlich.

Von einer gestörten Sprachentwicklung spricht man, wenn der Erwerb von sprachlichen Äußerungen einerseits zu spät, andererseits aber auch sehr langsam bzw. unvollständig erfolgt, so dass betroffene Kinder deutliche Probleme bei der Verständigung mit ihren Altersgenossen haben. Häufig ist auch die körperliche Entwicklung der Kinder verzögert. Manchmal zeigen sich auch Verhaltensauffälligkeiten.

Störungsbilder

  • Sprachentwicklungsstörungen/ -verzögerungen
  • Sprachentwicklungsstörungen bei Hörstörungen

Leitsymptome

  • weniger Äußerungen im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern
  • undeutliche bis unverständliche Aussprache / Artikulationsfehler
  • veränderter Stimmklang
  • unvollständige, fehlerhafte Sätze
  • Defizite im Wortschatz

 Behandlungsansätze

Wir erstellen zuerst mit Hilfe kindgerechter Test- und Untersuchungsmaterialien, unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung Ihres Kindes, eine logopädische Diagnose. Danach erfolgt eine ausführliche Beratung der Eltern. Unsere Behandlung wird spielerisch durchgeführt und findet in der Regel 1 – 2 mal wöchentlich für 45 Minuten statt. Auf lockere Weise lernt Ihr Kind seinen Alltagswortschatz zu erweitern, gewisse grammatische Grundregeln der Muttersprache zu begreifen und seine Ausdrucksmöglichkeiten zu verbessern. Unsere Hauptziele sind es:

  • die Sprechfreude des Kindes zu erhalten oder zu wecken
  • die Eltern einzubeziehen und ihnen Anleitungen zu geben, um spielerisch die Entwicklung des Kindes zu unterstützen

Kostenübernahme

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine phoniatrische oder Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Untersuchung mit anschließender Verordnung (Rezept) durch den behandelnden Arzt.

Sprachstörungen im Erwachsenenalter sind in der Regel zentrale Sprachstörungen (Aphasien).

Diese erstrecken sich auf alle expressiven und rezeptiven Modalitäten, d. h. auf Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Sie treten nach Abschluss des Spracherwerbs auf. Sprachstörungen können auftreten nach: Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Traumata, Hirntumoren, Hirnoperationen, cerebrale entzündliche Prozesse, degenerative Erkrankungen.

Störungsbilder

  • Zentrale Sprachstörung / Aphasien, Dysphasie

Leitsymptome

Störungen der Lautsprache

  • Wortfindungsstörung
  • Sprachverständisstörung
  • Störung von Satzbau und Grammatik

Störungen der Schriftsprache

  • Lesen
  • Schreiben

Neuropsychologische Begleiterscheinungen

 Behandlungsansätze

Mit Hilfe eines Testverfahrens wird zunächst das Ausmaß des Sprachverlusts festgestellt und die Aphasie-Form näher bestimmt, um mögliche Behandlungsschwerpunkte festzulegen. Jede Therapie ist individuell und richtet sich nach Art und Schweregrad der vorliegenden Störung, sowie der Persönlichkeit des Patienten. Unsere Hauptziele sind:

  • die Stimmulierung von Lautäußerungen
  • die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten
  • die Herstellung der Kommunikationsfähigkeit
  • die Verbesserung des Sprachverständnis
  • die Hilfsmittelversorgung

Kostenübernahme

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine neurologische, phoniatrische oder Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Untersuchung mit anschließender Verordnung (Rezept) durch den behandelnden Arzt.